POL-K: 151024-1-K Demonstrationen am 25. Oktober 2015 - OVG Münster bestätigt Auflagenbescheid
Barmer Str. - 24.10.2015Das OVG Münster hat heute (24.10.2015) in zweiter
Instanz den Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums Köln bestätigt und
die Beschwerde des Anmelders der Versammlung "Köln 2.0"
zurückgewiesen. Demnach hat die Versammlung auf der Platzfläche
zwischen dem Barmer Platz, der
Barmer Straße, der Deutz-Mülheimer
Straße und der Lenneper Straße in Deutz stattzufinden. Der Beschluss
ist unanfechtbar.
Darüber hinaus hat gestern (23.10.2015) das Verwaltungsgericht
Köln die Klage eines Hooligans (23) abgewiesen. Der 23-jährige hatte
sich an das Gericht gewandt, das gegen ihn vom Polizeipräsidium Köln
verhängte Bereichsbetretungs- und Aufenthaltsverbot für den
25.10.2015 aufzuheben. (sb)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
www.koeln.polizei.nrw.de
22.10.2015 - Barmer Str.
Polizei setzt Beschluss des Verwaltungsgerichtes um
und erteilt Auflagen
Die Polizei Köln hat gestern (21. Oktober), dem Beschluss des
Verwaltungsgerichtes folgend, dem Versammlungsleiter der
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