190719-6-K Erneut verletzte E-Scooter-Fahrer und zwei Trunkenheitsfahrten
Friesenplatz - 19.07.2019Innerhalb von neun Stunden haben Polizeibeamte von
Donnerstag auf Freitag (18. auf 19. Juli) in der Kölner Innenstadt
zwei Verkehrsunfälle mit zwei verletzten E-Scooter-Fahrern (34, 36)
aufgenommen sowie die Fahrten von zwei betrunkenen Nutzern (21, 22)
gestoppt.
Die Verkehrsunfälle nach ersten Ermittlungen
Donnerstag, 18. Juli, 19 Uhr, Neustadt-Süd:
Am Donnerstagabend (18. Juli) wechselte der Nutzer (34) eines
Leihscooters von der linken auf die rechte Spur der Luxemburger
Straße in Fahrtrichtung Sülz. Aus derzeit noch unklarem Grund
kollidierte der Rollerfahrer mit einem auf rechten Spur fahrenden BMW
eines 59-Jährigen und fuhr in dessen Fahrertür. Dadurch stürzte er
auf die Fahrbahn und verletzte sich leicht.
Donnerstag, 18. Juli, 22 Uhr, Altstadt-Süd:
Ebenfalls am Donnerstagabend (18. Juli) fuhr ein 36 Jahre alter
Mann verbotswidrig auf dem Gehweg der Königstraße in Richtung Rhein.
Aus bislang ungeklärter Ursache fuhr er eine Fußgängertreppe hinunter
und stürzte dabei auf den Asphalt. Durch den Sturz erlitt er schwere
Kopfverletzungen. Er wird derzeit stationär in einem Krankenhaus
behandelt.
Trunkenheitsfahrten
Freitag, 19. Juli, 2 Uhr, Neustadt-Süd:
In der Nacht auf Freitag (19. Juli) haben Polizisten der
Innenstadtwache gegen 2 Uhr einen Alkoholisierten (22) auf einem
E-Scooter angehalten. Der 22-Jährige fuhr in Schlangenlinien auf der
Aachener Straße stadtauswärts. In Höhe der Moltkestraße stoppten ihn
die Beamten auf seinem Leihgerät. Ein Test ergab einen Wert von mehr
als 2 Promille. Die Uniformierten ordneten die Entnahme einer
Blutprobe an und stellten den Führerschein des Kölners sicher.
Freitag, 19. Juli, 2 Uhr, Neustadt-Nord:
Ebenfalls in der Nacht auf Freitag (19. Juli) stoppten Beamte
einen alkoholisierten E-Scooter-Fahrer (21) auf dem Hohenzollernring.
Den Polizisten war er gegen 4 Uhr aufgefallen, als er auf der
falschen Gehwegseite in Richtung
Friesenplatz fuhr. Ein Test bei dem
21-Jährigen ergab einen Wert von fast 1,4 Promille - Blutprobe! Von
den gesetzlichen Promillegrenzen bei E-Scootern, wusste er eigenen
Angaben zur Folge nichts.
Die Polizei Köln appelliert nochmals an alle Nutzer von
E-Scootern:
- E-Scooter sind keine Spielzeuge! Machen sie sich zunächst in
aller Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut. Üben sie
das Fahren vor der ersten Nutzung im öffentlichen
Straßenverkehr. Bewegen sie sich erst im dichteren Verkehr, wenn
sie ein sicheres und gutes Gefühl im Umgang mit dem
Fortbewegungsmittel haben.
- Gehwege sind tabu! Nutzen sie die vorgeschriebenen Radwege. Wenn
kein Radweg vorhanden ist, nutzen sie die Fahrbahn.
- Tragen sie zu ihrer eigenen Sicherheit einen Helm und
Protektoren, auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
- Es gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Führen von
Kraftfahrzeugen. Die Fahrt unter Alkohol- und /oder
Drogeneinfluss kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
- Fahren sie umsichtig und vorsichtig! (mw)
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Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
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