190510-6-K Fahrraddieb nach Zeugenhinweis gestellt und inhaftiert
       
Friesenstr. - 10.05.2019Aufgrund der Geistesgegenwart einer Passantin (51) 
hat die Polizei Köln am Donnerstagnachmittag (9. Mai) im 
innerstädtischen Friesenviertel einen Fahrraddieb (53) gefasst. Der 
Festgenommene hatte per se noch einen Haftbefehl wegen notorischen 
Schwarzfahrens offen. Ein weiterer Langfinger (30), der just mit 
einem mutmaßlich gestohlenen Velo durch Kalk radelte, war 
Zivilbeamten dort bereits am Dienstag (7. Mai) ins Netz gegangen.
   An einem verwinkelten Verbindungsweg von der 
Friesenstraße zur 
Straße Im Klapperhof fiel der 53-Jährige der Zeugin gegen 16.20 Uhr 
auf: "Der Verdächtige hat das Ringelschloss an einem perlmuttweißen 
Mountainbike geknackt. Jetzt fährt er damit in Richtung Friesenstraße
davon", meldete sie per Handy der Polizei-Leitstelle. Wenige Minuten 
später nahmen fahndende Streifenbeamte den von der Anruferin gut 
beschriebenen Verdächtigen am Neumarkt fest. Die Polizisten stellten 
sowohl das soeben erbeutete Rad, als auch einen von dem Ertappten 
mitgeführten Seitenschneider sicher. Das hochwertige Fahrrad konnte 
zwischenzeitlich bereits seiner rechtmäßigen Eigentümerin 
zurückerstattet werden.
   Den bereits vielfach einschlägig aufgefallenen Drogenkonsumenten, 
der keinen festen Wohnsitz vorweisen kann, schickte ein Haftrichter 
heute (10. Mai) in die Justizvollzugsanstalt Ossendorf.
   Am frühen Dienstagabend bemerkten zivile Fahnder den vorbestraften
30-Jährigen mit einem Marken-Rennrad an der Kalker Hauptstraße. Gegen
18.20 Uhr pries der Verdächtige einem anderen Mann augenscheinlich 
das offenbar neuwertige Rad gestenreich an. Plötzlich bemerkte der 
Drogenkonsument einen von der Steprathstraße einbiegenden 
Polizei-Bulli - und rannte spontan, "sein" an einen Baum gelehntes 
Fahrrad zurücklassend, in Richtung stadtauswärts davon. An der 
Steinmetzstraße klickten die Handschellen. Neben einem Cuttermesser 
fanden sich Schraubendreher sowie eine geringe Menge Drogen in der 
Bekleidung des Festgenommenen. Sie wurden ebenso sichergestellt wie 
das Fahrrad - von dem der Ertappte unumwunden einräumte, es sich kurz
zuvor unberechtigt "genommen" zu haben. In einem Strafverfahren wegen
des Verdachts des schweren Diebstahls und Verstoßes gegen das 
Betäubungsmittelgesetz muss der Ertappte sich nun verantworten. (cg)
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