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190522-10-K AMG-Mercedes und Führerschein nach illegalem Rennen beschlagnahmt

Gustav-Heinemann-Ufer - 22.05.2019

Zu Fuß, per Fahrrad, vielleicht auch mit Bus, Bahn
oder Taxi - jedenfalls ohne Führerschein unterwegs ist derzeit ein
junger Rheinland-Pfälzer (21). In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch
(21.-22. Mai) befuhr er noch die Straßen in Köln-Bayenthal am Steuer
seines getunten Mercedes AMG. Der graue Sportwagen steht jetzt
allerdings auf einem Sicherstellungsgelände der Polizei Köln.
Alternativ hätte der 21-Jährige sich auch an die Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung halten können.

Stattdessen lieferte er sich vor den Augen einer dreiköpfigen
Streifenwagenbesatzung gegen 23.20 Uhr mit dem Fahrer (30) eines
weißen Pkw Bentley ein kurzes, für ihn folgenschweres Rennen.
Nebeneinander hatten die beiden Sportcoupe-Fahrer zunächst an der
roten Ampel Schönhauser Straße/Goltsteinstraße gewartet. Beim Wechsel
auf Grün gaben beide mit aufröhrenden Motoren Vollgas, um mit
deutlich überhöhter Geschwindigkeit zunächst parallel in Richtung
Rheinufer zu fahren. Hinter der Einmündung Alteburger Straße
beschleunigte der 21-Jährige nochmals stark, zog an dem Bentley
vorbei und scherte unmittelbar vor ihm nach rechts ein.
Hintereinander rasten die Beteiligten dem Gustav-Heinemann-Ufer zu.

Auf das aufgeschaltete Blaulicht und Martinshorn des nachfahrenden
Dienstfahrzeugs reagierte zunächst nur der Bentley-Fahrer. Während
der 30-Jährige sich zurückfallen ließ, zog der Mercedes-Fahrer
zunächst unbeirrt bis zum Rheinufer durch, um dort vor dem
Rechtsabbiegen abzubremsen. Erst hier konnte der Streifenwagen
aufschließen und den AMG am Fahrbahnrand Gustav-Heinemann-Ufer
anhalten.

Zur Rede gestellt, behauptete der Mercedes-Fahrer, er habe kein
Rennen fahren -, sondern nur das Auto ein wenig testen wollen. Seinen
beschlagnahmten Wagen unterzogen die Beamten einer
Lautstärkenmessung. Diese führte in Verbindung mit der festgestellten
Straßenverkehrsgefährdung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Dahingehend leiteten die Polizisten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
ein.

In einem Verkehrsstrafverfahren wegen eines verbotenen
Kraftfahrzeugrennens müssen beide Fahrer sich nun verantworten. (cg)




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw

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